Sofern nicht anders angegeben, wird die Schalungsmenge für Ortbeton und Stahlbeton in Quadratmetern (㎡) basierend auf der Fläche der Kontaktfläche zwischen Beton und Schalung berechnet.
Die Schalungshöhe für vor Ort gegossene Säulen, Träger, Platten und Wände aus Stahlbeton (d. h. die Höhe vom Außengelände bis zum Boden der Platte oder von der Oberseite der Platte bis zum Boden der Platte) darf maximal 3,6 m betragen. Für jeden Abschnitt, der 3,6 m überschreitet, wird eine zusätzliche Unterstützungsmenge auf der Grundlage des überschüssigen Abschnitts berechnet.
Löcher in vor Ort gegossenen Stahlbetonwänden und -platten mit einer einzigen Öffnungsfläche von 0,3㎡ oder weniger dürfen nicht abgezogen werden und die Schalungsfläche der Öffnungsseitenwände darf nicht vergrößert werden. Löcher mit einer einzelnen Öffnungsfläche von mehr als 0,3㎡ werden abgezogen und die Schalungsfläche der Öffnungsseitenwände muss in die Berechnung der Wand- und Deckenschalungsmenge einbezogen werden.
Vor Ort gegossene Stahlbetonrahmen müssen gemäß den einschlägigen Vorschriften für Balken, Platten, Säulen und Wände berechnet werden. Aufgesetzte Stützen sind in die Berechnung der Wandmenge einzubeziehen.
Für becherförmige Fundamente, bei denen die Höhe der Becheröffnung größer ist als die Länge der größeren Seite der Becheröffnung, ist die Quote für hohe Becherfundamente anzuwenden.
Überlappende Abschnitte von Anschlüssen zwischen Stützen und Trägern, Stützen und Wänden und Trägern sowie in Wände hineinragende Trägerenden und Plattenenden werden bei der Berechnung der Schalungsfläche nicht berücksichtigt.
Freiliegende Flächen von Tragwerksstützen sollten in die Berechnung der Schalungsfläche einbezogen werden. Die Kontaktfläche zwischen Tragwerksstützen und Wänden wird bei der Berechnung der Schalungsfläche nicht berücksichtigt.
Vor Ort eingegossene Kragarmplatten aus Stahlbeton (Markisen, Balkone) werden auf der Grundlage der horizontalen projizierten Fläche des Kragarmteils berechnet. Die Schalung für Konsolenträger und über die Wand hinausgehende Deckenränder wird nicht gesondert berechnet.
Vor Ort eingegossene Stahlbetontreppen werden auf der Grundlage der horizontalen projizierten Fläche der freiliegenden Fläche berechnet, ohne Abzug der von Treppenhäusern mit weniger als 500 mm eingenommenen Fläche. Die Seitenschalung für Treppenstufen, Treppenstufen, Podestträger etc. wird nicht gesondert berechnet.
Betonstufen, mit Ausnahme der Treppengurte, werden auf der Grundlage der horizontalen Fläche der Stufenabmessungen berechnet. Die Schalungsfläche auf beiden Seiten der Stufenenden wird nicht gesondert berechnet.
Vor Ort gegossene kleine Becken und Tanks aus Beton werden auf der Grundlage des Außenvolumens der Komponente berechnet. Die Schalung für Innen-, Außen- und Boden des Beckens bzw. Tanks wird nicht gesondert berechnet.





